Überprüfung des Impfstatus

In der Zeit zwischen der 20. und 24. Schwangerschaftswoche sollte der vorhandene Impfschutz überprüft werden. Das ist nicht nur für die Schwangere, sondern auch für ihre Familie wichtig. Durch einen vorhandenen Impfschutz kommt es zu einer Reduzierung des Übertragungsrisikos.

Die Schwangere überträgt die produzierten Antikörper auf das ungeborene Kind (Nestschutz).

Alle alten Impfungen

  • Grippeschutz
  • 4fach Impfung (Diphterie, Tetanus, Keuchhusten, Kinderlähmung)

sollten aufgefrischt werden.

Die Impfungen sind sowohl für Sie, als auch für Ihr ungeborenes Kind absolut ungefährlich!

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