Spezielle Organ- und Fehlbildungsdiagnostik
Wird in der 20. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Nach Änderung der Mutterschaftsrichtlinien hat das Paar ein Recht auf Nicht-Wissen. Nur bei Risiken (Herzfehler in der Familie, Diabetes bei der Frau, bereits Kind mit Fehlbildung geboren, Zwillinge, ...) soll die spezielle Organdiagnostik durchgeführt werden.
In dieser Ultraschalluntersuchung wird nach der Lage des Mutterkuchens und der Fruchtwassermenge geschaut, der Fet wird vermessen, sowie die Organe des Feten untersucht. Fehlbildungen und Störungen der Organentwicklungen können erkannt oder ausgeschlossen werden. Die Durchblutung der Mutter zum Kind und von der Placenta zum Kind wird gemessen, um sich vom regelrechten Wachstum des Kindes zu überzeugen.
Werden Auffälligkeiten entdeckt, entscheiden Sie über weiterführende Untersuchungen.